Autor Thema: Behindertenausweis Feststellungsbescheid  (Gelesen 27295 mal)

Mai 25, 2019, 11:58:01 Vormittag
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Sassi

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Hallo Ihr Lieben, haben gerade den Bescheid bekommen er lautet nach Gdb 30. Ags mit Sv
Ist das nicht etwas zu wenig ? Wer hat Erfahrungen damit? Würde mich sehr über eure Nachrichten freuen.lg  :)
« Letzte Änderung: Mai 25, 2019, 12:10:51 Nachmittag von Sassi »

Mai 25, 2019, 04:21:08 Nachmittag
Antwort #1

Syn

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Hallo Sassi,
was hast du denn dir erhofft ? Auf AGS+ SV gibt es ansich nichts.
Was kann denn dein Kind nicht,was gesunde Kinder in gleichem Alter können?

Mai 25, 2019, 06:19:27 Nachmittag
Antwort #2

asie

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Die Richtlinien, nach denen bewertet wird, haben sich seit 2017 zweimal deutlich verändert und damit verschärft

Ohne ausführliche Beschreibung, welche Nachteile aufgrund AGS+SV im Vergleich zu einem gesunden Gleichchaltrigen vorliegen, gibt es nichts. Da bist du mit 30 GdB schon gut bedient. Lt. Versorgungsrichtlinien sind derzeit 20 GdB angemessen.

Mai 26, 2019, 10:06:55 Nachmittag
Antwort #3

Sassi

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Huhu :) ich finde schon das sie mehr Nachteile hat. Krankenhaus Aufenthalte bei Infektionen (Durchfall...
Habe mir Gerichtsurteile angeguckt er bekommt man einGdb von 80-100 mit H.
Man muss ja auch immer Medikamente mit sich führen den Notfallausweis die Papiere.. ich werde es mit einem Anwalt versuchen. Andere haben auch berichtet dass sie es mit einem Anwalt versucht haben und 50% plus das Kennzeichen H erreicht haben. Ich bin gespannt was dabei rauskommt ich werde berichten. Lg danke für deine Antwort  ;)

Mai 27, 2019, 08:32:19 Vormittag
Antwort #4

asie

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Die Gerichtsurteile sind alle alt, seither sind die Richtlinien deutlich verschärft worden.

Das was du da an Nachteilen beschreibst, ist rechtlich fast nichtig und mit 30 GdB bereits wohlwollend bewertet.

Mai 27, 2019, 09:44:35 Vormittag
Antwort #5

Syn

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Wenn du dir das spätestens alle 4 Jahre wieder antun möchtest, viel Spaß.
Denn der Sba wird auf jedenfall befristet die Kinder entwickeln sich weiter und nehmen ihre Medikamente selbstständig bzw.merken wenn ihnen Cortison fehlt.Das Argument mit den Krankenhausaufenthalten die vieleicht irgendwann eintreten könnten ist nicht haltbar zumal gesunde gleichaltrige Kinder auch mal vielleicht irgendwann im Krankenhaus landen könnten.
Die Mitführung von Notfallmedikamenten und den entsprechenden Notfallpapieren hast du zb bei Diabetes Typ1 auch ,auch diese Menschen bekommen nichts mehr wurde vor einigen Jahren sogar als Volkskrankheit eingestuft und damit rechtlich jede Handlungsgrundlage entzogen.

Mai 27, 2019, 10:38:49 Vormittag
Antwort #6

Sassi

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Ich werde es auf jedenfall versuchen  ;) Wiederspruch ist schon eingelegt. Mal gucken wir waren jetzt schon leider oft auf Station meiner Meinung nach ist das schon was anderes wie bei  einem Gesundes Kind aber ok.  Und wenn es alle 4 Jahre sind wo ich drum Kempfen muss dann ist das so.:D danke für eure Nachrichten, bin gespannt was wir erreichen können ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Schon alleine die Fahrtkostet ins Krankenhaus werden ab 50% ja übernommen. Lg
« Letzte Änderung: Mai 27, 2019, 10:40:29 Vormittag von Sassi »

Juni 03, 2019, 01:09:42 Nachmittag
Antwort #7

Kerstin

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Moin Sassi,

versuch es... ich lamentier jetzt mal: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren."
Unsere Tochter hat nen Ausweis mit 70GdB und dem Merkzeichen H. Allerdings wurde der im Juni 2015 ausgestellt und daher weiß ich nicht, ob wir einfach nur Glück hatten. Mein Vater hatte sich damals schlau gemacht und das in die Wege geleitet. Ich war erst zwiegespalten und hatte Angst mein Kind damit zu stigmatisteren, aber tatsächlich weiß sie gar nicht so richtig, dass es diesen Ausweis gibt. Mein Vater wollte erst noch Widerspruch einlegen, um zusätzlich das Parken auf Behindertenparkplätzen zu ermöglichen, doch davon habe ich abgesehen - manchmal wünscht ich mir jetzt wir hätten es getan. Die Endokrinologin sitzt bei uns mitten in der Stadt und es gibt kaum Parkplätze vor der Praxis - meist kommen wir mit dem Rad, aber so 1-2x im Jahr wünscht ich mir die Parkberechtigung auf Behindertenparkplätzen. Ein Luxusproblem... ich weiß.

Viel Erfolg!

Juli 18, 2019, 10:45:36 Nachmittag
Antwort #8

Sassi

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Oh Wow super,  :D ich bin eine Kämpferin  ;D und habe Wiederspruch eingelegt mal ab warten ich werde euch informieren  8)

Juli 30, 2020, 10:18:27 Nachmittag
Antwort #9

Fabian

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Hi, auch wenn es schon eine Weile her ist,... Hat sich aus dem Widerspruch etwas ergeben?
Viele Grüße
Fabian